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Ihr Robert C. Chlebec
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Versicherung
Da die Kosten für medizinische Betreuung in Österreich fast zur Gänze von den Sozialversicherungsträgern übernommen werden, macht man sich selten Gedanken über den tatsächlich entstandenen finanziellen Aufwand bei Inanspruchnahme ärztlicher Betreuung. Außerhalb Österreichs werden diese Kosten nicht, nur teilweise oder nur unter gewissen Voraussetzungen übernommen. Wenn man bedenkt, dass selbst eine simple Kurzkonsultation eines Hotelarztes mit mindestens EUR 120,- zu Buche schlägt und dass für einen Tag Krankenhausaufenthalt, abhängig vom Urlaubsland bzw. dem medizinischen Aufwand, zwischen EUR 800,- und EUR 7.000,- in Rechnung gestellt werden können, ist eine erstklassige Reiseversicherung dringend anzuraten. Die Kosten für eine solche Absicherung stehen nämlich in keiner Relation zur möglichen finanziellen Belastung im Schadensfall!
Wir dürfen Ihnen daher dringend den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung empfehlen. Hier können Sie online den
Komplett-Schutz unseres langjährigen Versicherungspartners, der Europäischen Reiseversicherung, abschließen.
Komplettschutz - EUROPA
max. 1 Monat

Reisepreis
 
Prämie
 
bis EURO
 
Einzel
Familie
 

400,-
 
37,-
 
 
750,-
 
46,-
76,-
 
1.000,-
 
56,-
   
 
1.500,-
 
66,-
93,-
 
2.000,-
 
79,-
121,-
 
3.000,-
 
129,-
139,-
 
Komplettschutz - WELTWEIT
max. 1 Monat
Reisepreis
 
Prämie
 
bis EURO
 
Einzel
Familie
 

400,-
 
65,-
 
 
750,-
 
75,-
 
 
1.000,-
 
85,-
  
 
1.500,-
 
95,-
151,-
 
2.000,-
 
104,-
172,-
 
3.000,-
 
157,-
191,-
 
Stornoschutz

Reisepreis
Prämie
 
Reisepreis
Prämie 
bis EURO
 
bis EURO
 

200,-
12,-
 
1.500,-
75,-
300,-
17,-
2.000,-
100,-
400,-
22,-
 2.500,-
125,-
500,-
27,-
3.000,-
150,-
750,-
40,-
4.000,-
200,-
1.000,-
50,-
5.000,-
250,-
Reisestorno
DECKUNG
° Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (Inklusive Buchungsgebühren)
bis zum gewählten Reisepreis
° Ersatz des Selbstbehaltes einer inkludierten Stornoversicherung
bis zum gewählten Reisepreis
Für bereits vor dem Tag des Versicherungsabschlusses gebuchten Reisen, beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfalls oder Elementarereignis)
Reiseabbruch
DECKUNG
° Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen
bis zum gewählten Reisepreis
° Zusätzliche Rückreisekosten
bis 100%
Verspätungsschutz
DECKUNG
° Versäumnis des Transportmittels:
   Mehrkosten für Nächtigung, Verpflegung und Fahrt
Einzel bis EUR 200,-
Familie bis 400,-
° Verspätete Ankunft am Heimatflughafen-, bahnhof:
   Mehrkosten für Taxifhart oder Nächtigung und Verpflegung
Einzel bis EUR 200,-
Familie bis EUR 400,-
Reisegepäck
DECKUNG
° Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust
  (z.B. durch Transporteur) von Reisegepäck
Einzel bis EUR 2.000,-
Familie bis EUR 4.000,-
° Ersatzkäufe bei Gepäckausverspätung am Reiseziel
Einzel bis EUR 200,-
Familie bis EUR 400,-
° Hilfe und Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten
Einzel bis EUR 200,-
Familie bis EUR 400,-
° Hilfe und Vorschuss bei Raub, Diebstahl oder Verlust von Zahlungsmitteln
Einzel bis EUR 750,-
Familie bis EUR 1.500,-
Suche und Bergung
DECKUNG
° Such- und Bergungskosten bei Unfall Berg oder Seenot
bis EUR 40.000,-
Medizinische Leistungen im Ausland
DECKUNG
° Transport ins nächstgelegene Krankenhaus / Verlegungstransport
bis 100%
° Ambulante Behandlung
bis 100%
° Stationäre Behandlung
Einzel bis EUR 250.000,-
Familie bis EUR 500.000,-
° Medikamententransport
bis 100%
° Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet)
bis 100%
° Ehestmögliche Rückreise nach 3 Krankenhausaufenthaltstagen,
  auch ohne medizinische Notwendigkeit   (exklusive Ambulanzjet)
bis 100%
° Krankenbesuch, ab 5 Tagen Krankehausaufenthalt für 1 Person
  Zusatznächtigung und Rückreise eines versicherten Mitreisenden
Reisekosten bis 100%
Nächtigung bis EUR 400,-
° Kinderrückholung durch eine Betreuungsperson
bis EUR 4.000,-
° Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort
bis 100%
° Maximalleistungen für die Medizinischen Leistungen bei
  Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden
bis EUR 40.000,-
Invalidität nach Unfall
DECKUNG
° Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50%
EUR 40.000,-
Reiseprivathaftpflicht
DECKUNG
° Sach- und Personenschäden pauschal
bis EUR 750.000,-
Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland
DECKUNG
° Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers
ja
° Vorschuss bei Anwalt
bis EUR 2.000,-
° Vorschuss für Strafkaution
bis EUR 10.000,-
Versicherte Gründe für Reisestorno / Reiseabbruch
Versicherte Reisestorno-/Reiseabbruchgründe sind folgende Ereignisse, wenn Sie aufgrund dieser die Reise unerwartet nicht antreten können oder abbrechen müssen:

° Plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen, Impfunverträglichkeit
  oder Tod (Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden).

° Lockerung von implantierten Gelenken

° Plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod eines Familienangehörigen,
  wenn dadurch Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist.

° Schwangerschaft, wenn diese erst nach Reisebuchung festgestellt wurde oder schwere Schwangerschaftskomplikationen

° bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer, Hochwasser, Sturm)
  oder Straftat eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist.

° unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung durch den Arbeitgeber.

° Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst.

° Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag)

° Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der gemeinsamen Reise der Lebensgefährten.

° Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung.

° Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung.
Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person und zusätzlich für folgende Versicherte mitreisende Personen: Familienangehörige der betroffenen versicherten Personen, in einem Familientarif mit der betroffenen versicherten Person versicherte Personen und pro versichertem Ereignis drei weitere Personen.
Einschränkungen des Versicherungsschutzes
Reisestorno / Reiseabbruch:
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund in Zusammenhang steht mit folgenden Erkrankungen oder Behandlungen der versicherten Personen und diese innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss (Reisestorno) bzw. Reiseantritt (Reiseabbruch) stationär behandelt wurden:
° generell bei psychischen Erkrankungen (nur erstmaliges Auftreten ist versichert), Dialyse,
  Organtransplantationen, Aids und Schizophrenie)
° Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie und Multiple Sklerose

Medizinische Leistungen im Ausland:
Kein Versicherungsschutz besteht in Zusammenhang mit folgenden Erkrankungen oder Behandlungen der versicherten Personen und diese innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss (Reisestorno) bzw. Reiseantritt (Reiseabbruch) stationär behandelt wurden:
° bei Dialyse, Organtransplantationen, Aids und Schizophrenie
° Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, Multiple Sklerose und psychischen Erkrankungen

Chronische Krankheiten und bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden und nicht aus oben genannten Gründen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. In diesen Fällen sowie bei Unfallfolgen, die in den letzten 12 Monaten vor Reiseantritt behandelt wurden oder behandlungsbedürftig waren, werden die Kosten bis zur Versicherungssumme für Akutwerden chronischer und bestehender Leiden ersetzt.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Bitte informieren Sie uns so rasch wie möglich über den Versicherungsfall. Beachten Sie dabei die unten angeführten Bestimmungen.
Reisestorno:
Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte unverzüglich bei der Buchungsstelle (z.B. Reisebüro) und verständigen Sie gleichzeitig das Service  Center der EUROPÄISCHEN (per Fax, Post, E-Mail oder im Internet). Geben Sie dabei folgende Daten bekannt: Vor- und Zuname, Adresse, Reisetermin, Stornodatum und -grund, Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis. Bei Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen lassen Sie sich bitte ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen – verwenden Sie dazu das Formular „Schadenmeldung für die Reisestorno-Versicherung“. Legen Sie die Krankmeldung
bei der Sozialversicherung bei.

Reiseabbruch:
Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. Bei Reiseabbruch aufgrund Erkrankung/Unfall der versicherten Person lassen Sie sich bitte am Urlaubsort ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen.

Fahrt-/Flugversäumnis und verspätete Heimreise:
Lassen Sie sich die Ursache des Fahrt-/Flugversäumnisses bzw. die Verspätung bestätigen. Bewahren Sie die Rechnungen der entstehenden Kosten für Fahrt bzw. Übernachtung und Verpflegung auf.

Reisegepäck:
Beschädigung, Diebstahl oder Verlust: Lassen Sie sich den Schadensfall unbedingt an Ort und Stelle schriftlich bestätigen – z.B. bei Diebstahl von der Polizei; bei Beschädigung während des Transportes vom Transportunternehmen (z.B. Fluglinie). Ersatzkäufe bei verspäteter Gepäcksausfolgung: Lassen Sie sich die Verspätung unbedingt vom Transportunternehmen (z.B. Fluglinie) bestätigen und bewahren Sie die Rechnungen für die Ersatzkäufe auf. Verlust von Dokumenten/Zahlungsmitteln: Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer wegen Hilfestellung bzw. Vorschuss.

Suche und Bergung:
Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer.

Ambulante Behandlung:
Wir ersetzen Ihnen die Kosten abzüglich des Sozialversicherungsanteiles. Reichen Sie daher bitte Arzt- und Krankenhausrechnungen so rasch wie möglich bei der Sozialversicherung ein. Nach der dortigen Bearbeitung leiten Sie die Unterlagen an die EUROPÄISCHE weiter.

Medizinischer Notfall bzw. stationäre Behandlung:
Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. Wir beraten Sie gerne und organisieren im Notfall Ihren Heimtransport. Wenn Ihr Krankenhausaufenthalt durch eine andere Versicherung gedeckt ist, können Sie bei Antritt der Behandlung anstelle der Bezahlung der Krankenhauskosten das Krankenhaustaggeld wählen.

Reiseprivathaftpflicht:
Geben Sie gegenüber dem Geschädigten keinerlei Schuldanerkenntnis in Form von schriftlichen oder mündlichen Zusagen bzw. Zahlungen ab und verständigen Sie so rasch wie möglich das Service Center der EUROPÄISCHEN.

Reiseassistance:
Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der 24 Stunden Notrufnummer:

+43/1/50 444 00
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien
Service Center: Tel. +43/1/317 25 00
Fax +43/1/319 93 67
E-Mail: info@europaeische.at
http://www.europaeische.at/
Fallbeispiele
Schadenfall 1: Frau Gabriele A. bucht einen Urlaub in die Türkei und schließt den Reiseschutz der Europäischen Reiseversicherung ab.

Aufgrund eine akuten Lungenentzündung wird sie sieben Tage im Krankenhaus behandelt, ehe der Rücktransport möglich ist.
Um eine sichere Heimreise zu gewährleisten, wird die Verischerungsnehmerin in Begleitung eines Arztes und eines Sanitäters nach Österreich zurück geholt.

Die Krankenhauskosten beliefen sich auf 13.265,- Euro.
Die Kosten für den Heimtransport betrugen 10.447,- Euro.
Hinzu kamen Reiseabbruchkosten in der Höhe von 1.496,- Euro.
SCHADENHÖHE gesamt: 25.208,- Euro.
VON SOZIALVERSICHERUNG RÜCKERSTATTET: 1.290,- Euro
VERSICHERUNGSPRÄMIE: 29,- Euro


Schadenfall 2: Frau Melanie Z. bucht eine Reise nach Zypern und schließt den Reiseschutz der Europäischen Reiseversicherung ab.

Nach einem Herzinfarkt wird sie acht Tage vor Ort versorgt.

Die Krankenhauskosten beliefen sich auf 20.810,- Euro.
SCHADENHÖHE gesamt: 20.810,- Euro.
VON SOZIALVERSICHERUNG RÜCKERSTATTET: 1.290,- Euro
VERSICHERUNGSPRÄMIE: 32,- Euro


Schadenfall 3: Herr Konrad P. bucht eine Reise nach Thailand und schließt eine Jahresversicherung der Europäischen Reiseversicherung ab.

Bei einem Sturz zeiht er sicheinen Oberschenkelknochenbruch zu und muss zehn Tage in einem Krankenhaus behandelt werden. Nach Besserung seines Zustandes wird der Versicherungsnehmer unter ärztlicher Aufsicht nach Österreich zurück geholt.

Die Krankenhauskosten beliefen sich auf 10.802,- Euro.
Die Rückholung kostete 17.275,- Euro.
SCHADENHÖHE gesamt: 28.077,- Euro.
VON SOZIALVERSICHERUNG RÜCKERSTATTET: 1.711,- Euro
VERSICHERUNGSPRÄMIE: 185,- Euro


Schadenfall 4: Herr Paul O. bucht eine Reise in die USA und schließt den Komplettschutz FAMILIE der Europäischen Reiseversicherung ab.

Aufgrund von Brechdurchfall und Fieber wird er stationär vor Ort versorgt.

Die Krankenhauskosten beliefen sich auf 4.269,- Euro.
SCHADENHÖHE gesamt: 4.269,- Euro.
VON SOZIALVERSICHERUNG RÜCKERSTATTET: 27,- Euro
VERSICHERUNGSPRÄMIE: 313,- Euro

Die häufigsten Kundenfragen
° Kann man nach Reisebuchung noch eine Reiseversicherung mit Stornoschutz abschließen?

Ja, bei Versicherungsabschlüssen nach Reisebuchung beginnt der Storno-Versicherungsschutz jedoch erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Todesfall, Unfall oder Elementarereignis).

° Wie versichert man eine(n) Reise(preis), wenn die Versicherungssumme im Komplett-Schutz nicht ausreicht?

Sie nehmen den Komplett-Schutz und ergänzen diesen mit dem Storno-Top-Schutz.

° Für wie viele Personen werden in einem Stornofall die Kosten ersetzt?

Der Stornofall gilt für die betroffene versicherte Person, deren versicherte Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend, Stief-, Schwieger-, Enkelkinder, Stief-, Schwieger-, Großeltern) und für maximal drei weitere versicherte mitreisende Personen. Bei Abschluss eines Familientarifs sind sämtliche im Versicherungsnachweis genannten Personen versichert.

° Welche Länder zählen zu Europa?

Europa im geographischen Sinne (auch Russland westlich des Urals und die gesamte Türkei) sowie alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon, Syrien), Madeira, die Kanarischen Inseln und Jordanien. Genauere Informationen siehe Reise-Sicherheits-Polizze (Seite 15).

° Wie wird der Begriff Familie definiert?

Maximal 2 Erwachsene und bis zu 5 mitreisende minderjährige (bis zum 18. Geburtstag) Personen - unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Wohnsitz dieser Personen.

° Gibt es bei den Produkten der Europäischen eine Altersbegrenzung?

Nein.